Selbstverständnis

„Grundlage für Professionalität in den Arbeitsfeldern Streetwork und Mobile Jugendarbeit ist das im Grundgesetz garantierte Recht auf ein menschenwürdiges Dasein und das dort verankerte Sozialstaatsprinzip. Das den Arbeitsfeldern zugrunde liegende Menschenbild basiert auf den ethischen Grundsätzen der menschlichen Würde und der Gleichheit aller Menschen. Ausgehend von der Tatsache, dass die Partizipationsmöglichkeiten im gesamtgesellschaftlichen Kontext oft begrenzt sind, handeln die in den Arbeitsfeldern Streetwork und Mobile Jugendarbeit tätigen Fachkräfte im Verständnis einer parteilichen Interessenvertretung insbesondere für benachteiligte und von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgegrenzte, von Ausgrenzung bedrohte sowie sich selbst ausgrenzende Menschen. Daher ist es Aufgabe von Streetwork und Mobiler Jugendarbeit, dort, wo Inklusion zur Verwirklichung sozialer Teilhabe auf Segregation als Lebensrealität trifft, Brücken zu bauen, Zugänge zu allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen und Exklusionsprozesse zu verringern.“

(Vgl. https://irp-cdn.multiscreensite.com/5c840bc2/files/uploaded/Fachstandards_BAG_2018_final.pdf, 16.07.2020)